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Bayern erkennt Online-Theorie-Modell von drivEddy an

Blog Header-OT_Bayern-untertitelAm 13.07.2022 kam es zur erneuten Überprüfung unseres Online-Theorie Modells - diesmal durch eine Führerscheinstelle aus Bayern, genauer aus Erlangen. Damit setzt sich diese über ein internes Schreiben des bayrischen Verkehrsministeriums hinweg und erkennt die Online-Theorieausbildung durch die Eddy Bildung Fahrschule offiziell und schriftlich an.

Internes Schreiben & Situation

Das interne Schreiben des Verkehrsministeriums in Bayern, welches unverständlicher Weise die Ausbildung der Eddy Bildung als ungültig bezeichnet, ist rechtlich fehlerhaft und basiert auf falsch recherchierten Informationen unwissender Personen in leitenden Positionen.
Zu dieser Erkenntnis kam auch die Führerscheinstelle aus Erlangen und erkannte die Ausbildung eines Fahrschülers, welcher bei uns in der Theorie ausgebildet wurde, offiziell an. 

Die Situation des Schülers:
Der Fahrschüler absolviert seine gesamte Ausbildung mit einer Fahrschule in Nürnberg und wird partnerschaftlich durch die Eddy Bildung Fahrschule über drivEddy via Online-Theorie ausgebildet. Unsere Eddy Bildung Fahrschule besitzt aufgrund ihres Standorts in Baden-Württemberg eine Online-Theorie Genehmigung und kann somit Fahrschüler:innen deutschlandweit und somit auch in Bayern ausbilden

Das offizielle Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde kannst du hier lesen:

Online-Unterricht-Eddy-Bildung_geschwärzt

Vorraussetzungen zur Zulassung

Solange folgende Voraussetzungen gegeben sind, ist unsere Online-Theorie problemlos möglich:

  1. Es existiert ein laufendes Antragsverfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde in der Stadt des/der Fahrschülers:in (§21 Abs. 1 FeV).
  2. Ein gültig übermittelter Prüfauftrag der Fahrerlaubnisbehörde an die Prüfstelle (§22a Abs. 2 FeV) liegt vor.
  3. Der/Die Fahrschüler:in muss bei der ortsansässigen Fahrschule, bei der die Praxis zukünftig absolviert wird, angemeldet sein.
  4. Eine gültige Ausbildungsbescheinigung über den Abschluss der theoretischen Ausbildung wurde erteilt (§16 Abs. 3 FeV). (Direkt im Profil des/der Schülers:in herunterladen)
  5. Es existiert ein vollumfänglicher Ausbildungsvertrag mit der theorieunterrichtenden Fahrschule (Eddy Bildung Fahrschule). Diese muss eine Online-Theorie Ausnahmegenehmigung besitzen.

Sind diese 5 Punkte erfüllt, kann der/die Fahrschüler:in zur theoretischen Prüfung zugelassen werden und seine/ihre weitere Ausbildung bei der ortsansässigen Fahrschule abschließen.

Fazit

Mit dieser erneuten Überprüfung wurde wiederholt festgestellt, dass unser Online-Theorie Service bundesweit anerkannt & rechtssicher ist. Wir sind stets in regem Austausch mit amtlichen Instanzen, damit wir dies weiterhin garantieren können. In den folgenden Wochen erwarten wir weitere erfolgreiche Überprüfungen.

Interesse

Du hast Interesse an drivEddy's Online-Theorie Service in Zusammenarbeit mit der Eddy Bildung Fahrschule oder willst mehr Informationen darüber?
Dann vereinbare dir gern ein kostenfreies Beratungsgespräch mit uns!